Was verdient man in der Ausbildung als Glasmacher?
Glasmacher in 2 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 2 Orten liegen 4 der 4 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
2 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Glasmacher
Wie hat sich die Vergütung als Glasmacher in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Glasmacher folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Was verdient man nach der Ausbildung als Glasmacher?
Nach der Ausbildung als Glasmacher richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.
Was verdient man in der Ausbildung als Glasmacher?
Für Glasmacher liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.
Was passiert, wenn der Betrieb als Glasmacher nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Glasmacher zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Muss man als Glasmacher Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Auch als Glasmacher sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.