Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Glasveredler?

Für Glasveredler liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Glasveredler in 2 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 2 Orten liegen 2 der 2 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

2 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Glasveredler

Verdient man als Glasveredler in Ost und West unterschiedlich?

Für Glasveredler liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Was verdient man nach der Ausbildung als Glasveredler?

Nach der Ausbildung als Glasveredler richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Wie viel bekommt man als Glasveredler im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Glasveredler gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Wie lange dauert die Ausbildung als Glasveredler?

Die Ausbildungsdauer für Glasveredler ist in unserem Datenbestand noch nicht hinterlegt.

Zählt Überstundenvergütung als Glasveredler extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Glasveredler gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten