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Was verdient man in der Ausbildung als Handzuginstrumentenmacher?

Für Handzuginstrumentenmacher liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Handzuginstrumentenmacher

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Handzuginstrumentenmacher?

Für Handzuginstrumentenmacher liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Verdient man als Handzuginstrumentenmacher in Ost und West unterschiedlich?

Für Handzuginstrumentenmacher liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Zählt Überstundenvergütung als Handzuginstrumentenmacher extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Handzuginstrumentenmacher gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Bekommt man als Handzuginstrumentenmacher Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Handzuginstrumentenmacher hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Liegt die Vergütung als Handzuginstrumentenmacher über der Mindestausbildungsvergütung?

Ohne Tarifbindung gilt für Handzuginstrumentenmacher die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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