Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Holz- und Bautenschützer?

Für Holz- und Bautenschützer liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Holz- und Bautenschützer in 23 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 23 Orten liegen 27 der 27 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Holz- und Bautenschützer

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Holz- und Bautenschützer zusammen?

Für Holz- und Bautenschützer lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Was passiert, wenn der Betrieb als Holz- und Bautenschützer nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Holz- und Bautenschützer zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Was verdient man nach der Ausbildung als Holz- und Bautenschützer?

Nach der Ausbildung als Holz- und Bautenschützer richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Bekommt man als Holz- und Bautenschützer Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Holz- und Bautenschützer hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Liegt die Vergütung als Holz- und Bautenschützer über der Mindestausbildungsvergütung?

Ohne Tarifbindung gilt für Holz- und Bautenschützer die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten