Was verdient man in der Ausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023)?
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023)
Wie steigt die Vergütung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) über die Lehrjahre?
Für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.
Bekommt man als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.
Was verdient man in der Ausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023)?
Für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.
Zählt Überstundenvergütung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) extra?
Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.
Wird die Vergütung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?
Bei einer verkürzten Ausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker o.FR (VO ab 2023) zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.