Was verdient man in der Ausbildung als Kerzenhersteller und Wachsbildner?
Kerzenhersteller und Wachsbildner in 3 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 3 Orten liegen 3 der 3 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
2 weitere Städte mit Ortsübersicht
Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.
1 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Kerzenhersteller und Wachsbildner
Was kommt über die gesamte Ausbildung als Kerzenhersteller und Wachsbildner zusammen?
Für Kerzenhersteller und Wachsbildner lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.
Wie hat sich die Vergütung als Kerzenhersteller und Wachsbildner in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Kerzenhersteller und Wachsbildner folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Was passiert, wenn der Betrieb als Kerzenhersteller und Wachsbildner nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Kerzenhersteller und Wachsbildner zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Liegt die Vergütung als Kerzenhersteller und Wachsbildner über der Mindestausbildungsvergütung?
Ohne Tarifbindung gilt für Kerzenhersteller und Wachsbildner die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.
Bekommt man als Kerzenhersteller und Wachsbildner Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Kerzenhersteller und Wachsbildner hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.