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Was verdient man in der Ausbildung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021)?

Für Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021)

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021)?

Für Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Wird die Vergütung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Was verdient man in der Ausbildung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021)?

Für Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.

Wie hat sich die Vergütung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Wie lange dauert die Ausbildung als Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021)?

Die Ausbildungsdauer für Maler und Lackierer o.FR (VO ab 2021) ist in unserem Datenbestand noch nicht hinterlegt.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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