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Was verdient man in der Ausbildung als Maßschuhmacher?

Für Maßschuhmacher liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Maßschuhmacher in 1 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 1 Orten liegen 1 der 1 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

1 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Maßschuhmacher

Wie lange dauert die Ausbildung als Maßschuhmacher?

Die Ausbildungsdauer für Maßschuhmacher ist in unserem Datenbestand noch nicht hinterlegt.

Muss man als Maßschuhmacher Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Maßschuhmacher sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Was passiert, wenn der Betrieb als Maßschuhmacher nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Maßschuhmacher zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Bekommt man als Maßschuhmacher Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Maßschuhmacher hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Was verdient man in der Ausbildung als Maßschuhmacher?

Für Maßschuhmacher liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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