Was verdient man in der Ausbildung als Metallblasinstrumentenmacher?
Metallblasinstrumentenmacher in 3 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 3 Orten liegen 5 der 5 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
3 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Metallblasinstrumentenmacher
Wie steigt die Vergütung als Metallblasinstrumentenmacher über die Lehrjahre?
Für Metallblasinstrumentenmacher liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.
Was verdient man nach der Ausbildung als Metallblasinstrumentenmacher?
Nach der Ausbildung als Metallblasinstrumentenmacher richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.
Wie viel bekommt man als Metallblasinstrumentenmacher im ersten Lehrjahr?
Für das erste Lehrjahr als Metallblasinstrumentenmacher gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.
Wie hat sich die Vergütung als Metallblasinstrumentenmacher in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Metallblasinstrumentenmacher folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Verdient man als Metallblasinstrumentenmacher in Ost und West unterschiedlich?
Für Metallblasinstrumentenmacher liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.