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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Produktionstechnologe/-technologin?

Für Produktionstechnologe/-technologin liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Offene Ausbildungsstellen als Produktionstechnologe/-technologin

64 offene Stellen in der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Betrieb den Tarif oben zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Die Anzeigen selbst nennen die Vergütung nur selten.

Weitere 52 Stellen anzeigen

Jede Zeile führt zur vollständigen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit; die Angebote werden stündlich abgeglichen, das Bewerben läuft dort. Hier stehen keine Anzeigentexte, und diese Seite vermittelt nicht.

Diese Suche bei der Bundesagentur öffnen

Produktionstechnologe/-technologin in 50 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 50 Orten liegen 65 der 64 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

35 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Produktionstechnologe/-technologin

Wie viel bekommt man als Produktionstechnologe/-technologin im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Produktionstechnologe/-technologin gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Was passiert, wenn der Betrieb als Produktionstechnologe/-technologin nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Produktionstechnologe/-technologin zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Produktionstechnologe/-technologin zusammen?

Für Produktionstechnologe/-technologin lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Zählt Überstundenvergütung als Produktionstechnologe/-technologin extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Produktionstechnologe/-technologin gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Wie steigt die Vergütung als Produktionstechnologe/-technologin über die Lehrjahre?

Für Produktionstechnologe/-technologin liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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