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Was verdient man in der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen?

Für Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Offene Ausbildungsstellen als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

123 offene Stellen in der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Betrieb den Tarif oben zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Die Anzeigen selbst nennen die Vergütung nur selten.

Weitere 88 Stellen anzeigen

Jede Zeile führt zur vollständigen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit; die Angebote werden stündlich abgeglichen, das Bewerben läuft dort. Hier stehen keine Anzeigentexte, und diese Seite vermittelt nicht. Diese Seite listet 100 Stellen, weitere 23 stehen bei der Bundesagentur.

Alle 123 Stellen bei der Bundesagentur

Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 122 der 123 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

67 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Wie hat sich die Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Was passiert, wenn der Betrieb als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Was verdient man in der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen?

Für Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.

Was verdient man nach der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen?

Nach der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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