Was verdient man in der Ausbildung als Ausbaufacharbeiter?
1.068 €
1. Lehrjahr
1.288 €
Letztes Lehrjahr
28.272 €
Gesamtsumme
114 / 173
Rang
Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Ausbaufacharbeiter?
Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Ausbaufacharbeiter für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 24 Monate.
1.068 €
1. Lehrjahr
1.288 €
2. Lehrjahr
Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.
Der Monatsbetrag steigt als Ausbaufacharbeiter von 1.068 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.288 Euro im 2. Lehrjahr. Im Osten beginnt Ausbaufacharbeiter mit 1.056 Euro.
| Lehrjahr | West | Ost |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.068 € | 1.056 € |
| 2. Lehrjahr | 1.288 € | 1.183 € |
Ost und West unterscheiden sich bei Ausbaufacharbeiter: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.
Was kommt über die gesamte Ausbildung als Ausbaufacharbeiter zusammen?
Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Ausbaufacharbeiter eine Gesamtsumme von rund 28.272 Euro.
Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.
Wie steht Ausbaufacharbeiter im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?
Ausbaufacharbeiter liegt auf Platz 114 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 34.3. Perzentil.
Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Handwerk):
- Betonfertigteilbauer
- Glasmacher
- Raumausstatter, 922 Euro im Durchschnitt
Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?
Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Ausbaufacharbeiter bei 1.068 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 344 Euro, das sind 48 Prozent mehr als die Untergrenze.
Was verdient man nach der Ausbildung als Ausbaufacharbeiter?
Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Ausbaufacharbeiter nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.
Ausbaufacharbeiter in 52 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 52 Orten liegen 55 der 37 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
12 weitere Städte mit Ortsübersicht
Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.
40 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Klipphausen2 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Sundern (Sauerland)2 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Abenberg, Mittelfranken1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Apen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Bad Wilsnack1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Barsbüttel1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Bodenrode-Westhausen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Bollschweil1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Brake (Unterweser)1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Brakel, Westfalen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Burgbernheim1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Buttlar1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Böbingen an der Rems1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Cleebronn1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Damme, Dümmer1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Daun1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Deißlingen, Neckar1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Elsfleth1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Ettlingen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Fraunberg, Oberbayern1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Großbeeren1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Harth-Pöllnitz1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Hennef (Sieg)1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Hettingen, Kreis Sigmaringen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Hoisdorf1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Hopferau1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Kröpelin1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Lindenberg im Allgäu1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Loßburg1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Lübbecke, Westfalen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Mehna1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Mühlheim an der Donau1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Neuötting1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Oelsberg1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Pilsach1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Seddiner See1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Söchtenau1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Telgte1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Unterkirnach1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Westerrönfeld1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Ausbaufacharbeiter
Bekommt man als Ausbaufacharbeiter Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Ausbaufacharbeiter hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.
Was passiert, wenn der Betrieb als Ausbaufacharbeiter nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Ausbaufacharbeiter zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Was verdient man nach der Ausbildung als Ausbaufacharbeiter?
Nach der Ausbildung als Ausbaufacharbeiter richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.
Wie viel bekommt man als Ausbaufacharbeiter im ersten Lehrjahr?
Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung für Ausbaufacharbeiter bei 1.068 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025.
Liegt die Vergütung als Ausbaufacharbeiter über der Mindestausbildungsvergütung?
Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Ausbaufacharbeiter mit 1.068 Euro über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.