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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Bergbautechnologe/-technologin?

Für Bergbautechnologe/-technologin liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Bergbautechnologe/-technologin in 15 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 15 Orten liegen 16 der 16 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Bergbautechnologe/-technologin

Verdient man als Bergbautechnologe/-technologin in Ost und West unterschiedlich?

Für Bergbautechnologe/-technologin liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Bergbautechnologe/-technologin zusammen?

Für Bergbautechnologe/-technologin lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Bergbautechnologe/-technologin?

Nach der Ausbildung als Bergbautechnologe/-technologin richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Bergbautechnologe/-technologin?

Für Bergbautechnologe/-technologin liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Wie steigt die Vergütung als Bergbautechnologe/-technologin über die Lehrjahre?

Für Bergbautechnologe/-technologin liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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