Was verdient man in der Ausbildung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG?
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG
Wie lange dauert die Ausbildung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG?
Die Ausbildungsdauer für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG ist in unserem Datenbestand noch nicht hinterlegt.
Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG netto übrig?
Vom Bruttobetrag als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.
Was passiert, wenn der Betrieb als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Wird die Vergütung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?
Bei einer verkürzten Ausbildung als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.
Muss man als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Auch als Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.