Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Immobilienkaufmann/-frau liegt im ersten Lehrjahr bei 1.169 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 46.056 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.169 €

1. Lehrjahr

1.390 €

Letztes Lehrjahr

46.056 €

Gesamtsumme

64 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Immobilienkaufmann/-frau?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Immobilienkaufmann/-frau für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.169 €

1. Lehrjahr

1.279 €

2. Lehrjahr

1.390 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Immobilienkaufmann/-frau von 1.169 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.390 Euro im 3. Lehrjahr. Im Osten beginnt Immobilienkaufmann/-frau mit 1.172 Euro.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Immobilienkaufmann/-frau, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.169 €1.172 €
2. Lehrjahr1.279 €1.275 €
3. Lehrjahr1.390 €1.389 €

Ost und West unterscheiden sich bei Immobilienkaufmann/-frau: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Immobilienkaufmann/-frau eine Gesamtsumme von rund 46.056 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Immobilienkaufmann/-frau im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Immobilienkaufmann/-frau liegt auf Platz 64 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 63.4. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Industrie und Handel):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Immobilienkaufmann/-frau bei 1.169 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 445 Euro, das sind 61 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Immobilienkaufmann/-frau nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Offene Ausbildungsstellen als Immobilienkaufmann/-frau

325 offene Stellen in der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Betrieb den Tarif oben zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Die Anzeigen selbst nennen die Vergütung nur selten.

Weitere 88 Stellen anzeigen

Jede Zeile führt zur vollständigen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit; die Angebote werden stündlich abgeglichen, das Bewerben läuft dort. Hier stehen keine Anzeigentexte, und diese Seite vermittelt nicht. Diese Seite listet 100 Stellen, weitere 225 stehen bei der Bundesagentur.

Alle 325 Stellen bei der Bundesagentur

Immobilienkaufmann/-frau in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 231 der 325 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

60 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

40 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Immobilienkaufmann/-frau

Wie viel bekommt man als Immobilienkaufmann/-frau im ersten Lehrjahr?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung für Immobilienkaufmann/-frau bei 1.169 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit von 36 Monaten ergibt sich für Immobilienkaufmann/-frau eine Gesamtsumme von rund 46.056 Euro, alle Monatsbeträge der Lehrjahre aufsummiert.

Wird die Vergütung als Immobilienkaufmann/-frau bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Bekommt man als Immobilienkaufmann/-frau Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Immobilienkaufmann/-frau hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Wie hat sich die Vergütung als Immobilienkaufmann/-frau in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Immobilienkaufmann/-frau folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten