Was verdient man in der Ausbildung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau?
Luftverkehrskaufmann/-kauffrau in 5 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 5 Orten liegen 6 der 6 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
3 weitere Städte mit Ortsübersicht
Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.
2 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau
Was verdient man in der Ausbildung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau?
Für Luftverkehrskaufmann/-kauffrau liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.
Muss man als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Auch als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.
Verdient man als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau in Ost und West unterschiedlich?
Für Luftverkehrskaufmann/-kauffrau liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.
Wie steigt die Vergütung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau über die Lehrjahre?
Für Luftverkehrskaufmann/-kauffrau liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.
Was verdient man nach der Ausbildung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau?
Nach der Ausbildung als Luftverkehrskaufmann/-kauffrau richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.