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Was verdient man in der Ausbildung als Mikrotechnologe/-technologin?

Für Mikrotechnologe/-technologin liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Mikrotechnologe/-technologin in 21 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 21 Orten liegen 37 der 37 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Mikrotechnologe/-technologin

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Mikrotechnologe/-technologin zusammen?

Für Mikrotechnologe/-technologin lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Mikrotechnologe/-technologin?

Nach der Ausbildung als Mikrotechnologe/-technologin richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Wird die Vergütung als Mikrotechnologe/-technologin bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Mikrotechnologe/-technologin zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Muss man als Mikrotechnologe/-technologin Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Mikrotechnologe/-technologin sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Mikrotechnologe/-technologin netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Mikrotechnologe/-technologin gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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