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Was verdient man in der Ausbildung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau?

Für Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Offene Ausbildungsstellen als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau

125 offene Stellen in der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Betrieb den Tarif oben zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Die Anzeigen selbst nennen die Vergütung nur selten.

Weitere 88 Stellen anzeigen

Jede Zeile führt zur vollständigen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit; die Angebote werden stündlich abgeglichen, das Bewerben läuft dort. Hier stehen keine Anzeigentexte, und diese Seite vermittelt nicht. Diese Seite listet 100 Stellen, weitere 25 stehen bei der Bundesagentur.

Alle 125 Stellen bei der Bundesagentur

Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau in 89 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 89 Orten liegen 134 der 125 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

57 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

32 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau

Wie steigt die Vergütung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau über die Lehrjahre?

Für Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.

Was passiert, wenn der Betrieb als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Muss man als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Wie hat sich die Vergütung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Liegt die Vergütung als Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau über der Mindestausbildungsvergütung?

Ohne Tarifbindung gilt für Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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