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Was verdient man in der Ausbildung als Prüftechnologe/-technologin Keramik?

Für Prüftechnologe/-technologin Keramik liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Prüftechnologe/-technologin Keramik in 24 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 24 Orten liegen 26 der 26 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

3 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

21 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Prüftechnologe/-technologin Keramik

Zählt Überstundenvergütung als Prüftechnologe/-technologin Keramik extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Prüftechnologe/-technologin Keramik gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Verdient man als Prüftechnologe/-technologin Keramik in Ost und West unterschiedlich?

Für Prüftechnologe/-technologin Keramik liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Was verdient man in der Ausbildung als Prüftechnologe/-technologin Keramik?

Für Prüftechnologe/-technologin Keramik liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.

Was passiert, wenn der Betrieb als Prüftechnologe/-technologin Keramik nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Prüftechnologe/-technologin Keramik zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Wie viel bekommt man als Prüftechnologe/-technologin Keramik im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Prüftechnologe/-technologin Keramik gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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