Was verdient man in der Ausbildung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr?
Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr in 4 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 4 Orten liegen 4 der 4 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
4 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr
Was verdient man in der Ausbildung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr?
Für Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.
Wie hat sich die Vergütung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Wie steigt die Vergütung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr über die Lehrjahre?
Für Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr liegen nicht genug Jahreswerte für eine Steigerungsrechnung vor.
Verdient man als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr in Ost und West unterschiedlich?
Für Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.
Wird die Vergütung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?
Bei einer verkürzten Ausbildung als Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.