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Was verdient man in der Ausbildung als Spielzeughersteller?

Für Spielzeughersteller liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Spielzeughersteller

Zählt Überstundenvergütung als Spielzeughersteller extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Spielzeughersteller gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Wird die Vergütung als Spielzeughersteller bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Spielzeughersteller zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Spielzeughersteller?

Für Spielzeughersteller liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Was passiert, wenn der Betrieb als Spielzeughersteller nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Spielzeughersteller zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Spielzeughersteller netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Spielzeughersteller gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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