Was verdient man in der Ausbildung als Thermometermacher?
Thermometermacher in 1 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 1 Orten liegen 2 der 2 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
1 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Thermometermacher
Wie hat sich die Vergütung als Thermometermacher in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Thermometermacher folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Was passiert, wenn der Betrieb als Thermometermacher nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Thermometermacher zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Muss man als Thermometermacher Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Auch als Thermometermacher sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.
Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Thermometermacher netto übrig?
Vom Bruttobetrag als Thermometermacher gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.
Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Thermometermacher?
Für Thermometermacher liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.