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Was verdient man in der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) liegt im ersten Lehrjahr bei 1.285 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 48.048 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.285 €

1. Lehrjahr

1.383 €

Letztes Lehrjahr

48.048 €

Gesamtsumme

19 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.285 €

1. Lehrjahr

1.336 €

2. Lehrjahr

1.383 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) von 1.285 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.383 Euro im 3. Lehrjahr. Im Osten beginnt Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) mit 1.289 Euro.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen), 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.285 €1.289 €
2. Lehrjahr1.336 €1.340 €
3. Lehrjahr1.383 €1.386 €

Ost und West unterscheiden sich bei Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen): die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) eine Gesamtsumme von rund 48.048 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) liegt auf Platz 19 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 89.5. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Öffentlicher Dienst):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) bei 1.285 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 561 Euro, das sind 77 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 337 der 1.026 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

61 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

39 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)?

Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) liegt auf Platz 19 von 173 erfassten Ausbildungsberufen. Die Rangliste der bestbezahlten Berufe steht unter den bestbezahlten Ausbildungsberufen.

Verdient man als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) in Ost und West unterschiedlich?

Ja. Im Westen liegt der Durchschnitt bei 1.332 Euro, im Osten bei 1.338 Euro im Monat.

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Wie hat sich die Vergütung als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Muss man als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Verwaltungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen) sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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