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Was verdient man in der Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen liegt im ersten Lehrjahr bei 1.295 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 32.064 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.295 €

1. Lehrjahr

1.377 €

Letztes Lehrjahr

32.064 €

Gesamtsumme

22 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 24 Monate.

1.295 €

1. Lehrjahr

1.377 €

2. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen von 1.295 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.377 Euro im 2. Lehrjahr. Im Osten beginnt Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen mit 1.293 Euro.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, 2 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.295 €1.293 €
2. Lehrjahr1.377 €1.377 €

Ost und West unterscheiden sich bei Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen eine Gesamtsumme von rund 32.064 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen liegt auf Platz 22 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 87.8. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Industrie und Handel):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen bei 1.295 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 571 Euro, das sind 79 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 225 der 295 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

52 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

48 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Muss man als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Was passiert, wenn der Betrieb als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Zählt Überstundenvergütung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Was verdient man nach der Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?

Nach der Ausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen richtet sich das Einstiegsgehalt nach Betrieb, Region und Tarifvertrag. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit folgt auf dieser Seite, sobald die Daten importiert sind.

Wie viel bekommt man als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen im ersten Lehrjahr?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung für Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen bei 1.295 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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