Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft liegt im ersten Lehrjahr bei 1.164 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 44.580 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.164 €

1. Lehrjahr

1.304 €

Letztes Lehrjahr

44.580 €

Gesamtsumme

87 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.164 €

1. Lehrjahr

1.247 €

2. Lehrjahr

1.304 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft von 1.164 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.304 Euro im 3. Lehrjahr.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.164 €-
2. Lehrjahr1.247 €-
3. Lehrjahr1.304 €-

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft eine Gesamtsumme von rund 44.580 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft liegt auf Platz 87 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 50. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Industrie und Handel):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bei 1.164 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 440 Euro, das sind 61 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft in 99 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 99 Orten liegen 114 der 113 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

55 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Wie steigt die Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft über die Lehrjahre?

Die Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft steigt vom ersten zum letzten Lehrjahr um 12 Prozent, von 1.164 Euro auf 1.304 Euro.

Wie viel bekommt man als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft im ersten Lehrjahr?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung für Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bei 1.164 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025.

Zählt Überstundenvergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Wie hat sich die Vergütung als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Muss man als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten