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Was verdient man in der Ausbildung als Justizfachangestellte/-r?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Justizfachangestellte/-r liegt im ersten Lehrjahr bei 1.245 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 46.716 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.245 €

1. Lehrjahr

1.349 €

Letztes Lehrjahr

46.716 €

Gesamtsumme

51 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Justizfachangestellte/-r?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Justizfachangestellte/-r für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.245 €

1. Lehrjahr

1.299 €

2. Lehrjahr

1.349 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Justizfachangestellte/-r von 1.245 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.349 Euro im 3. Lehrjahr. Im Osten beginnt Justizfachangestellte/-r mit 1.237 Euro.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Justizfachangestellte/-r, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.245 €1.237 €
2. Lehrjahr1.299 €1.291 €
3. Lehrjahr1.349 €1.341 €

Ost und West unterscheiden sich bei Justizfachangestellte/-r: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Justizfachangestellte/-r zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Justizfachangestellte/-r eine Gesamtsumme von rund 46.716 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Justizfachangestellte/-r im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Justizfachangestellte/-r liegt auf Platz 51 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 70.9. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Öffentlicher Dienst):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Justizfachangestellte/-r bei 1.245 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 521 Euro, das sind 72 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Justizfachangestellte/-r?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Justizfachangestellte/-r nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Justizfachangestellte/-r in 87 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 87 Orten liegen 116 der 104 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

55 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

32 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Justizfachangestellte/-r

Was passiert, wenn der Betrieb als Justizfachangestellte/-r nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Justizfachangestellte/-r zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Zählt Überstundenvergütung als Justizfachangestellte/-r extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Justizfachangestellte/-r gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Wird die Vergütung als Justizfachangestellte/-r bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Justizfachangestellte/-r zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Was verdient man in der Ausbildung als Justizfachangestellte/-r?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Justizfachangestellte/-r liegt im ersten Lehrjahr bei 1.245 Euro im Monat und steigt bis zum letzten Lehrjahr auf 1.349 Euro. Grundlage ist die BIBB-Erhebung 2025, Stichtag 1. Oktober.

Liegt die Vergütung als Justizfachangestellte/-r über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Justizfachangestellte/-r mit 1.245 Euro über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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