Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man als Tischler im 1. Lehrjahr?

Im 1. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Tischler bei 833 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 156 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 284 Euro unter dem Durchschnitt von 1.117 Euro.

833 €

1. Lehrjahr brutto

657 €

Netto, überschlägig

156 / 161

Rang im 1. Lehrjahr

780 €

Ostdeutschland

Tischler: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 1. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Tischler, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; das 1. Lehrjahr ist das erste Ausbildungsjahr als Tischler, es gibt keinen Vorjahreswert zum Vergleich. Der Tarif zahlt hier 833 Euro im Monat, im Osten 780 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr833 Euro780 Euro-
2. Lehrjahr970 Euro893 Euro+16,4 Prozent
3. Lehrjahr1.087 Euro1.064 Euro+12,1 Prozent
Gesamtsumme34.680 Euro32.844 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Tischler je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 1. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das erste Lehrjahr ausweist, liegt Tischler auf Platz 156. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 1. Lehrjahr 1.117 Euro; Tischler liegt 284 Euro darunter. Die Spanne reicht von 623 Euro (Friseur) bis 1.348 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 1. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro, der tarifliche Betrag liegt 109 Euro darüber. Netto bleiben von 833 Euro rund 657 Euro: 176 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 1. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Tischler in der Rangliste des ersten Lehrjahres, von 623 Euro bis 884 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich1. Lehrjahr
BodenlegerHandwerk884 Euro
ParkettlegerHandwerk882 Euro
Maler und Lackierer (alle Fachrichtungen)Handwerk868 Euro
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-rFreie Berufe865 Euro
BestattungsfachkraftHandwerk843 Euro
RaumausstatterHandwerk824 Euro
Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)Industrie und Handel805 Euro
Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel792 Euro
BauzeichnerIndustrie und Handel765 Euro
FriseurIndustrie und Handel623 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 1. Lehrjahr

Tischler wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 1. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.077 Euro bis 1.224 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich1. Lehrjahr
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.224 Euro
LacklaborantHandwerk1.185 Euro
Schilder- und LichtreklameherstellerHandwerk1.120 Euro
KonditorHandwerk1.115 Euro
Automobilkaufmann/-frauHandwerk1.107 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.079 Euro
MaurerHandwerk1.079 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.077 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr.

Was im 1. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im ersten Lehrjahr anstehen:

  • Probezeit: Die ersten ein bis vier Monate sind Probezeit (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Grund kündigen, die Vergütung des ersten Lehrjahres läuft vom ersten Tag an.
  • Mindestvergütung: Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt im ersten Lehrjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung des Beginnjahres als Untergrenze, Tarifverträge dürfen sie unterschreiten (§ 17 BBiG).
  • Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft beginnt mit dem ersten Tag; es ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und wird vom Ausbilder regelmäßig abgezeichnet.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Tischler im 1. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Tischler im 1. Lehrjahr?

Als Tischler liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr bei 833 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 780 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 156 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Tischler im 1. Lehrjahr netto übrig?

Von 833 Euro brutto bleiben als Tischler im 1. Lehrjahr rund 657 Euro netto, nach Abzug von 176 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Gilt für Tischler im ersten Lehrjahr die Mindestausbildungsvergütung?

Der Tarifwert für Tischler im ersten Lehrjahr liegt bei 833 Euro und damit 109 Euro über der Mindestausbildungsvergütung 2026 von 724 Euro. Für Betriebe ohne Tarifbindung ist die Mindestvergütung die Untergrenze, tarifgebundene Betriebe zahlen den Tarifwert.

Wie liegt Tischler im 1. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 1. Lehrjahr liegt Tischler mit 833 Euro 284 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.117 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.348 Euro, den niedrigsten Friseur mit 623 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

Weiterführende Seiten