Was verdient man als Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr?
843 €
1. Lehrjahr brutto
665 €
Netto, überschlägig
155 / 161
Rang im 1. Lehrjahr
748 €
Ostdeutschland
Bestattungsfachkraft: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme
Das 1. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Bestattungsfachkraft, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; das 1. Lehrjahr ist das erste Ausbildungsjahr als Bestattungsfachkraft, es gibt keinen Vorjahreswert zum Vergleich. Der Tarif zahlt hier 843 Euro im Monat, im Osten 748 Euro.
| Lehrjahr | West | Ost | Steigerung |
|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 843 Euro | 748 Euro | - |
| 2. Lehrjahr | 952 Euro | 860 Euro | +12,9 Prozent |
| 3. Lehrjahr | 1.073 Euro | 1.051 Euro | +12,7 Prozent |
| Gesamtsumme | 34.416 Euro | 31.908 Euro | 36 Monate |
Tarifliche Ausbildungsvergütung Bestattungsfachkraft je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.
Wie sich das 1. Lehrjahr einordnet
Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das erste Lehrjahr ausweist, liegt Bestattungsfachkraft auf Platz 155. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 1. Lehrjahr 1.117 Euro; Bestattungsfachkraft liegt 274 Euro darunter. Die Spanne reicht von 623 Euro (Friseur) bis 1.348 Euro (Milchtechnologe/-technologin).
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 1. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro, der tarifliche Betrag liegt 119 Euro darüber. Netto bleiben von 843 Euro rund 665 Euro: 178 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.
10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 1. Lehrjahr
Die Berufe direkt vor und hinter Bestattungsfachkraft in der Rangliste des ersten Lehrjahres, von 765 Euro bis 885 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.
| Beruf | Ausbildungsbereich | 1. Lehrjahr |
|---|---|---|
| Fachkraft Agrarservice | Landwirtschaft | 885 Euro |
| Bodenleger | Handwerk | 884 Euro |
| Parkettleger | Handwerk | 882 Euro |
| Maler und Lackierer (alle Fachrichtungen) | Handwerk | 868 Euro |
| Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r | Freie Berufe | 865 Euro |
| Tischler | Handwerk | 833 Euro |
| Raumausstatter | Handwerk | 824 Euro |
| Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) | Industrie und Handel | 805 Euro |
| Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen) | Industrie und Handel | 792 Euro |
| Bauzeichner | Industrie und Handel | 765 Euro |
8 weitere Berufe im Handwerk im 1. Lehrjahr
Bestattungsfachkraft wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 1. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.077 Euro bis 1.224 Euro im Monat:
| Beruf | Ausbildungsbereich | 1. Lehrjahr |
|---|---|---|
| Mediengestalter Bild und Ton | Handwerk | 1.224 Euro |
| Lacklaborant | Handwerk | 1.185 Euro |
| Schilder- und Lichtreklamehersteller | Handwerk | 1.120 Euro |
| Konditor | Handwerk | 1.115 Euro |
| Automobilkaufmann/-frau | Handwerk | 1.107 Euro |
| Beton- und Stahlbetonbauer | Handwerk | 1.079 Euro |
| Maurer | Handwerk | 1.079 Euro |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | Handwerk | 1.077 Euro |
Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr.
Was im 1. Lehrjahr außer der Vergütung gilt
Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im ersten Lehrjahr anstehen:
- Probezeit: Die ersten ein bis vier Monate sind Probezeit (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Grund kündigen, die Vergütung des ersten Lehrjahres läuft vom ersten Tag an.
- Mindestvergütung: Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt im ersten Lehrjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung des Beginnjahres als Untergrenze, Tarifverträge dürfen sie unterschreiten (§ 17 BBiG).
- Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft beginnt mit dem ersten Tag; es ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und wird vom Ausbilder regelmäßig abgezeichnet.
Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.
Häufige Fragen zu Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr
Wie viel verdient man als Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr?
Als Bestattungsfachkraft liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr bei 843 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 748 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 155 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.
Wie viel bleibt als Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr netto übrig?
Von 843 Euro brutto bleiben als Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr rund 665 Euro netto, nach Abzug von 178 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).
Gilt für Bestattungsfachkraft im ersten Lehrjahr die Mindestausbildungsvergütung?
Der Tarifwert für Bestattungsfachkraft im ersten Lehrjahr liegt bei 843 Euro und damit 119 Euro über der Mindestausbildungsvergütung 2026 von 724 Euro. Für Betriebe ohne Tarifbindung ist die Mindestvergütung die Untergrenze, tarifgebundene Betriebe zahlen den Tarifwert.
Wie liegt Bestattungsfachkraft im 1. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?
Im 1. Lehrjahr liegt Bestattungsfachkraft mit 843 Euro 274 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.117 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.348 Euro, den niedrigsten Friseur mit 623 Euro.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.