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Was verdient man als Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr?

Im 2. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Glaser (alle Fachrichtungen) bei 988 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 147 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 221 Euro unter dem Durchschnitt von 1.209 Euro.

988 €

2. Lehrjahr brutto

779 €

Netto, überschlägig

147 / 161

Rang im 2. Lehrjahr

kein Wert

Ostdeutschland

Glaser (alle Fachrichtungen): alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 2. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Glaser (alle Fachrichtungen), die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Glaser (alle Fachrichtungen) um 10,5 Prozent, von 894 Euro auf 988 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr894 Eurokein Wert-
2. Lehrjahr988 Eurokein Wert+10,5 Prozent
3. Lehrjahr1.099 Eurokein Wert+11,2 Prozent
Gesamtsumme35.772 Eurokein Wert36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Glaser (alle Fachrichtungen) je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 2. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das zweite Lehrjahr ausweist, liegt Glaser (alle Fachrichtungen) auf Platz 147. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 2. Lehrjahr 1.209 Euro; Glaser (alle Fachrichtungen) liegt 221 Euro darunter. Die Spanne reicht von 723 Euro (Friseur) bis 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 2. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 854 Euro, der tarifliche Betrag liegt 134 Euro darüber. Netto bleiben von 988 Euro rund 779 Euro: 209 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 2. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Glaser (alle Fachrichtungen) in der Rangliste des zweiten Lehrjahres, von 961 Euro bis 1.019 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-rFreie Berufe1.019 Euro
OrthopädieschuhmacherHandwerk1.011 Euro
SchornsteinfegerHandwerk1.003 Euro
LandwirtLandwirtschaft992 Euro
AugenoptikerHandwerk991 Euro
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und KlimatechnikHandwerk985 Euro
Mechatroniker für KältetechnikHandwerk985 Euro
Fachkraft AgrarserviceLandwirtschaft973 Euro
TischlerHandwerk970 Euro
Maler und Lackierer (alle Fachrichtungen)Handwerk961 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 2. Lehrjahr

Glaser (alle Fachrichtungen) wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 2. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.270 Euro bis 1.298 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.298 Euro
MaurerHandwerk1.297 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.291 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.290 Euro
AusbaufacharbeiterHandwerk1.288 Euro
LacklaborantHandwerk1.277 Euro
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.274 Euro
StuckateurHandwerk1.270 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr.

Was im 2. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im zweiten Lehrjahr anstehen:

  • Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
  • Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
  • Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr?

Als Glaser (alle Fachrichtungen) liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr bei 988 Euro brutto im Monat in Westdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 147 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr netto übrig?

Von 988 Euro brutto bleiben als Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr rund 779 Euro netto, nach Abzug von 209 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Glaser (alle Fachrichtungen) vom 1. zum 2. Lehrjahr?

Vom 1. zum 2. Lehrjahr steigt die Vergütung als Glaser (alle Fachrichtungen) um 94 Euro im Monat, von 894 Euro auf 988 Euro, also um 10,5 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Glaser (alle Fachrichtungen) im 2. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 2. Lehrjahr liegt Glaser (alle Fachrichtungen) mit 988 Euro 221 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.209 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.473 Euro, den niedrigsten Friseur mit 723 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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