Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man als Bäcker im 1. Lehrjahr?

Im 1. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Bäcker bei 1.021 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 129 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 96 Euro unter dem Durchschnitt von 1.117 Euro.

1.021 €

1. Lehrjahr brutto

805 €

Netto, überschlägig

129 / 161

Rang im 1. Lehrjahr

1.018 €

Ostdeutschland

Bäcker: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 1. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Bäcker, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; das 1. Lehrjahr ist das erste Ausbildungsjahr als Bäcker, es gibt keinen Vorjahreswert zum Vergleich. Der Tarif zahlt hier 1.021 Euro im Monat, im Osten 1.018 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.021 Euro1.018 Euro-
2. Lehrjahr1.092 Euro1.087 Euro+7 Prozent
3. Lehrjahr1.232 Euro1.230 Euro+12,8 Prozent
Gesamtsumme40.140 Euro40.020 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Bäcker je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 1. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das erste Lehrjahr ausweist, liegt Bäcker auf Platz 129. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 1. Lehrjahr 1.117 Euro; Bäcker liegt 96 Euro darunter. Die Spanne reicht von 623 Euro (Friseur) bis 1.348 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 1. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro, der tarifliche Betrag liegt 297 Euro darüber. Netto bleiben von 1.021 Euro rund 805 Euro: 216 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 1. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Bäcker in der Rangliste des ersten Lehrjahres, von 1.002 Euro bis 1.030 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich1. Lehrjahr
FahrzeuglackiererHandwerk1.030 Euro
BuchhändlerIndustrie und Handel1.029 Euro
Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (alle Schwerpunkte)Industrie und Handel1.029 Euro
Medizinische/-r Fachangestellte/-rFreie Berufe1.023 Euro
BaustoffprüferIndustrie und Handel1.022 Euro
InformationselektronikerHandwerk1.019 Euro
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-rFreie Berufe1.019 Euro
Kaufmann/-frau für Tourismus und FreizeitIndustrie und Handel1.014 Euro
GebäudereinigerHandwerk1.005 Euro
DachdeckerHandwerk1.002 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 1. Lehrjahr

Bäcker wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 1. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.077 Euro bis 1.224 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich1. Lehrjahr
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.224 Euro
LacklaborantHandwerk1.185 Euro
Schilder- und LichtreklameherstellerHandwerk1.120 Euro
KonditorHandwerk1.115 Euro
Automobilkaufmann/-frauHandwerk1.107 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.079 Euro
MaurerHandwerk1.079 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.077 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr.

Was im 1. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im ersten Lehrjahr anstehen:

  • Probezeit: Die ersten ein bis vier Monate sind Probezeit (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Grund kündigen, die Vergütung des ersten Lehrjahres läuft vom ersten Tag an.
  • Mindestvergütung: Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt im ersten Lehrjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung des Beginnjahres als Untergrenze, Tarifverträge dürfen sie unterschreiten (§ 17 BBiG).
  • Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft beginnt mit dem ersten Tag; es ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und wird vom Ausbilder regelmäßig abgezeichnet.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Bäcker im 1. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Bäcker im 1. Lehrjahr?

Als Bäcker liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr bei 1.021 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.018 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 129 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Bäcker im 1. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.021 Euro brutto bleiben als Bäcker im 1. Lehrjahr rund 805 Euro netto, nach Abzug von 216 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Gilt für Bäcker im ersten Lehrjahr die Mindestausbildungsvergütung?

Der Tarifwert für Bäcker im ersten Lehrjahr liegt bei 1.021 Euro und damit 297 Euro über der Mindestausbildungsvergütung 2026 von 724 Euro. Für Betriebe ohne Tarifbindung ist die Mindestvergütung die Untergrenze, tarifgebundene Betriebe zahlen den Tarifwert.

Wie liegt Bäcker im 1. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 1. Lehrjahr liegt Bäcker mit 1.021 Euro 96 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.117 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.348 Euro, den niedrigsten Friseur mit 623 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

Weiterführende Seiten